Erklärung zur Barrierefreiheit
1. Allgemeine Hinweise
Wir sind bemüht, unsere Website mobileobjects.de barrierefrei zu gestalten. Dies geschieht auf Grundlage §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW des Landes Nordrhein-Westfalen.
Diese Erklärung wurde am 09.05.2025 erstellt und am 09.05.2025 überprüft.
Sollten Sie bei der Nutzung unseres Webangebots auf Barrieren stoßen, teilen Sie uns diese mit.
2. Stand der Umsetzung zur Barrierefreiheit
Diese Website ist nach unserem derzeitigen Kenntnisstand mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) weitgehend vereinbar. Die Bewertung beruht auf einer selbst durchgeführten Prüfung anhand der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
3. Barrieren melden
Ihr Ansprechpartner für den barrierefreien Zugang zu unserem Angebot:
Angelina Kunz
mobileObjects GmbH
Im Mersch 52
D-33165 Lichtenau
Sie haben Barrieren auf unserer Website entdeckt?
Teilen Sie uns diese gern mit, damit wir aktiv werden können. Im Idealfall benennen Sie eine konkrete Seite (mit URL), auf der das Problem auftritt; dazu Ihre Browser-Version (z. B. Firefox, Chrome, Safari) sowie Ihr Betriebssystem (z. B. Mac OS, Windows, iOS, Android).
Folgende Kanäle stehen Ihnen dabei zur Verfügung:
- Telefon: +49 (0) 52 92 - 89 89 1 - 0
- E-Mail an akunz@mobileobjects.de
Beschwerde bei einer Durchsetzungsstelle
Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen nach vier Wochen keine (zufriedenstellende) Antwort gegeben haben, können Sie sich an die Ombudstelle bei der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Internet: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Die Schlichtungsstelle soll Streitigkeiten über barrierefreie Informationstechnik zwischen Menschen mit Behinderungen und den Absendern der Web-Inhalte beilegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und ein Rechtsbeistand ist nicht notwendig.